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Musikschule Triestingtal

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FAQ

  /  FAQ

1. Wie erfolgt die Anmeldung?

Das Anmeldeformular für das Schuljahr 2023/24 ausfüllen und spätestens bis 1 Juni 2023 entweder einen Lehrer oder im Büro abgeben.
Die Anmeldung erfolgt für die Dauer eines Schuljahres durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages. Rechtswirksam wird dieser durch die Unterschrift am Anmeldeformular.

2. Es gibt keinen freien Platz für das gewünschte Instrument bzw. bei dem/der WunschlehrerInn ist das Unterrichtskontingent ausgelastet?

In diesem Fall wird Ihre Anmeldung auf die Warteliste gesetzt. Sollte ein Platz während des Schuljahres frei werden, geben wir Ihnen Bescheid.

3. Wie vereinbare ich eine Schnupperstunde?

Füllen sie bitte folgendes Formular Schnupperstunde aus oder melden sie sich telefonisch bei dem jeweiligen Lehrer bzw. im Büro.

4. Mein Kind kann den Musikschulunterricht längere Zeit zB: wegen Berufsschulbesuch oder krankheitsbedingt nicht besuchen?

Ist aus triftigen Gründen (in der Person des/der Schülers(in) oder dessen Erziehungsberechtigten) eine längere Unterbrechung des Unterrichts erforderlich (ab 3 Mal in Folge), so ist von dem/der Schüler(in) bzw. dessen Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich um Beurlaubung anzusuchen. Die Entscheidung über das Ansuchen obliegt dem Schulleiter. Bei gesundheitlicher Verhinderung ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich. Im Pflichtschulbereich freigegebene Tage (z.B. Schulschikurse, Sportwochen, Schullandwochen, vom LSR freigegebene schulautonome Tage usw.) rechtfertigen nicht die Verringerung des Schulgeldes.

5. Kann ich mein Kind während des Schuljahres abmelden?

Der Austritt kann grundsätzlich nur mit Schulschluss erfolgen.
Bei Abmeldung während des Schuljahres ohne Angabe von triftigen Gründen (z.B. dauernde Erkrankung, Wechsel der Wohnsitzgemeinde) bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages aufrecht. Bei Vorliegen von triftigen Gründen erlischt die Zahlungspflicht mit dem der Aufkündigung folgenden Monats, wobei jedoch die Abmeldung spätestens 3 Wochen vor Monatsbeginn schriftlich zu erfolgen hat. Der Austritt ist nur dann rechtsgültig, wenn er mit dem dafür vorgesehenen Abmeldeformular erfolgt und alle entliehenen Noten und Instrumente ordnungsgemäß zurückgegeben wurden. Eine nichtgenehmigte Abmeldung entbindet nicht von der Beitragsleistung.

6. Wie erfolgt die Verrechnung des Schülerbeitrag?

Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag, der auf 10 gleiche Monatsraten aufgeteilt ist.

Dieser kann entweder:

  • monatlich mittels SEPA Mandat eingezogen werden (die Abbuchung erfolgt meist zwischen 10ten-15ten jeden Monats) oder
  • pro Semester per Erlagschein (fällig mit 15. November und 15. April des jeweiligen Schuljahres)

bezahlt werden.